Wort davor: herwidersetzen

herwidertun
Erklärung: in Verbindung mit Recht: seinerseits (als früherer Kläger dem früheren Beklagten) zu Gericht stehen.
vgl. hinwiderklagen.

Wort danach: Herz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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