Wort davor: Herwarg

Herwechsel
Erklärung: Wechsel, durch den der Gegenwert einer bezahlten Wechselsumme eingezogen wird; im engeren Sinne Rückwechsel.

Wort danach: herwiderkommen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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