Wort davor: hervorbrechen

hervorbringen

hervorbringen (I)
Erklärung: einen Gegenstand.

hervorbringen (II)
Erklärung: eine mündliche Äußerung (vorbringen).
hervorbringen (III)
Erklärung: eine Wirkung.

Wort danach: hervordere

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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