Wort davor: hervorbrechen
hervorbringen
hervorbringen (I)
Erklärung:
einen Gegenstand.
hervorbringen (II)
Erklärung:
eine mündliche Äußerung (vorbringen).
- Belegtext:
fraget der dinkvagt ... soll der lehman bei seinem gethanen eit hervorbringen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: SPantaleonUrb. 366
hervorbringen (III)
Erklärung:
eine Wirkung.
Wort danach: hervordere
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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