Wort davor: Herumgang
herumgehen
herumgehen (I)
Erklärung:
von der Ortsveränderung einer Person.
- Belegtext:
es sollen die geschwornen meister ... herumbghen und die gewichter ... aufziehen
Datierung: 1563
Fundstelle: HeidelbStR. 530
Faksimile
herumgehen (II)
Erklärung:
vom Wechsel einer Befugnis oder Verpflichtung unter mehreren Personen.
vgl.
herumlangen.
- Belegtext:
die visitation soll vnter inen herumbgehen
Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Nordhausen
Fundstelle: MittSchulg. 2 (1892) 80
- Belegtext:
die verfertigung der gräber soll nach der ordnung herum gehen
Fundstelle: SiebbMunC. 171
Wort danach: herumhauen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten