Wort davor: hertom
Hertratte
Erklärung:
Wechsel, durch den der Bezahler einer Wechselsumme den Gegenwert dafür einzieht.
vgl.
Herwechsel.
- Belegtext:
es geschicht auch ..., daß ein freund dem andern zu gefallen seines correspondenten auf a parte conto betraßiret, damit er selbigen ... bis auf die zeit, da die her-tratten müssen vergnüget werden, douceur erweisen möge
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 330
Wort danach: herübergehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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