Wort davor: hertom

Hertratte
Erklärung: Wechsel, durch den der Bezahler einer Wechselsumme den Gegenwert dafür einzieht.
vgl. Herwechsel.

Wort danach: herübergehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten