Wort davor: herschlagen
herschwimmen
- Belegtext:
vor ein genugsam prob [für Zauberer beziehungsweise Hexen] aber ist nit zu halten, wann eine ins wasser geworffene person oben herschwimmet, und nit unterfallet
Datierung: 1690
Fundstelle: SchrMährSchles. 12 (1859) 349
[weitere Angaben: wohl eigentlich obenher schwimmen]
Wort danach: Hersegeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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