Wort davor: herrühren

(Herrung)
vgl. Deichherr, Herrder, herren (II 2).

Herrung (I)
Erklärung: Erforschung und Einsetzung des Eigentümers eines Lanstücks.
Herrung (II)
Erklärung: im Deichrecht.

Herrung (II 1)
Erklärung: Erforschung deichpflichtigen Landes und Einsetzung eines Herrn (V 2) für einen verlorenen Deich.
Herrung (II 2)
Erklärung: Anerkenntnis, Deichherr zu sein.

Wort danach: herrungtragen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten