Wort davor: Herrschaftsschutz
Herrschaftstab
Erklärung:
übertragen für herrschaftliche Gerichtsbarkeit.
vgl.
Dinghofstab.
- Belegtext:
es soll nieman ueber disses dinckhoffs oberkeit vnd gietter richten, wan des bemelten dinckhoffs herschafftstab vnd gerichtzwang
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: GrW. IV 200
Faksimile
- Fundstelle: Lexer I 1262
Wort danach: Herrschaftsstadt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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