Wort davor: Herrschaftspflegeamtsballei

Herrschaftspfleger
Erklärung: herrschaftlicher Pfleger.
vgl. Herrschaftsverwalter.

Wort danach: Herrschaftrat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten