Wort davor: Herrschaftleitgeb
Herrschaftleute
Erklärung:
einer Herrschaft ( III, IV) zugehörige Leute.
vgl.
Herrschaftsmann.
- Belegtext:
[als Richter erwählen] gut getreue herschafftleut
Datierung: 1536
Fundstelle: Ochs,RODurlach 13
- Belegtext:
wurden aber andere herrschaft leute dißorts solich übertretten, die sollen von baiden dorfherrn ... gestraft werden
Datierung: 1559
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 21
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so sollen und mögen alle bregenzerische bürgern ... mit heürathen zu herschaftleuthen woll stellen
Datierung: 1590
Fundstelle: BregenzStbr. 38
- Belegtext:
das Ehehaftgericht zu Oberstdorf "ein Gericht der Eigenleute (herrschaftenleut) ... ohne Rücksicht auf die [verschiedene] Herrschaftszugehörigkeit"
Fundstelle: Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 315
Wort danach: herrschaftlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten