Wort davor: herrschaften

Herrschafter
Erklärung: der eine Herrschaft (II) ausübt.

Herrschafter (I)
Erklärung: Herrscher.

Herrschafter (II)
Erklärung: Herr von Halfleuten.

Wort danach: Herrschaftsfertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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