Belegtext:
die herrschaft C. sich deßen, was der ... vertrag zugibt vndt ire bescheinliche herrschaffts-gerechtigkeiten ... vermögend, ... vergnuegen soll Datierung: 1659
Fundstelle:ArgauLsch. II 248
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"