Wort davor: Herrschaftsfron
Herrschaftsgabe
Erklärung:
Abgabe an die Herrschaft (III).
vgl.
Herrschaftsgebührnis.
- Belegtext:
wann durch freie ankaufung deren auswärtigen denenselben vermöglicher unterthanen zu bestreituong deren sowohl landesfürstliche- als herrschaftsgaaben zu wachsen
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. 131
- Belegtext:
ihren ... richter, welcher vor seine persohn ... von herrschaftsgaaben befreit
Datierung: 1766
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI p. 7
Faksimile
Wort danach: Herrschaftsgebrauch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten