Wort davor: Herrschaftsbot

Herrschaftsbote
Erklärung: Bote einer Herrschaft ( III, VI), der deren eigene Briefe austrägt.

Wort danach: Herrschaftsbreite

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten