Wort davor: herrisch

Herrlein

Herrlein (I)
Erklärung: Großvater, Ahnherr.
Herrlein (II)
Erklärung: Schwiegervater.
Herrlein (III)
Erklärung: katholischer Geistlicher, Pfarrer.
Herrlein (IV)
Erklärung: junger Sohn eines Adeligen.

Wort danach: Herrleinsmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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