Wort davor: Herrin
Herringer
Erklärung:
herrschaftlicher Beamter?
- Belegtext:
von iden pfundt kaufgeldts sechs pfenig, davon nimpt der kamerer zu S.N. im closter ein drittel, der herringer ein dritteil und das ander drittheil ist der statt gelassen worden
Datierung: 1600
Fundstelle: SAvoldStR. 97
Wort danach: herrisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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