Wort davor: Herrenzehrung

Herrenzins

Herrenzins (I)
Erklärung: Abgabe.

Herrenzins (I 1)
Erklärung: an den Gerichtsherrn (Vogt), Steuer.

Herrenzins (I 1 a)
Erklärung: allgemein.
Herrenzins (I 1 b)
Erklärung: im Gegensatz zu oder in Verbindung mit grundherrlichem Zins.
Herrenzins (I 2)
Erklärung: Jahresabgabe an die Herrschaft.
Herrenzins (I 3)
Erklärung: sonstiges.
Herrenzins (II)
Erklärung: wie Herrengülte (I 6).
Herrenzins (III)
Erklärung: Zahlung der Lehnhauer für die Berglosung.

Wort danach: Herrenzinszeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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