Wort davor: Herrenwein
Herrenweinkauf
Erklärung:
an den (Gerichts-) Herrn gezahlter Weinkauf.
- Belegtext:
das vns dieselben arm leut zu kauffen vnd verkauffen herrn-weinkauff geben haben
Datierung: 1495
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII 2 p. 177
- Belegtext:
die von W. vnd H. geben der herrschaft Württemberg jerlich für herrenweinkauff 3 pfd. pfenning
Datierung: 1528
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII 2 p. 177
- Belegtext:
als offt ... ain hub ... verkaufft würdet, so geuellt der herrschafft Würtemperg allwegen dauon zu herren weinkauff vier pfenning
Datierung: 1528
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII 2 p. 177
- Belegtext:
ist er den junckern ... den zehenden pfennig zu herrn wein kauff nachsteur vndt abzug zu geben schuldig
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Reyscher,Stat. 472
Faksimile
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 126
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 196
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 203
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 217
- Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 77
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1494
Wort danach: Herrenweistum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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