Wort davor: Herrenverbot
Herrenverding
Erklärung:
soviel wie Herrengedinge.
- Belegtext:
so soll der käufer beim nächsten nach vollzogenem kaufhandel abzuhaltenden herrenverding den kauf beim protocoll getreulich aufzeichnen lassen
Datierung: 1768
Fundstelle: Maurenbrecher II 348
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Wort danach: Herrenvieh
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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