Wort davor: Herrentitel
Herrentochter
Erklärung:
Tochter eines Herrn (VII 2).
- Belegtext:
vorgenanten hoff ... hab ich ... geschafft nach meinem tod euikleich allen ... witiben ..., si sein herren-tochter oder von ritters- oder von purgers- oder paursleuten
Datierung: 1375
Fundstelle: KrummauClarissUB. 67
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Wort danach: Herrentum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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