Wort davor: Herrenstätte

Herrensteuer
vgl. Herrenzins.

Herrensteuer (I)
Erklärung: Steuer an die Herrschaft.
vgl. Herrenweinkauf.
Herrensteuer (II)
Erklärung: von der Herrschaft eingehobene, für das Land (den Landesherrn) bestimmte Steuer.
Herrensteuer (III)
Erklärung: von den Grundherrn zu zahlende Steuer.

Wort danach: Herrensteuerrest

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