Wort davor: Herrenstätte
Herrensteuer
vgl.
Herrenzins.
Herrensteuer (I)
Erklärung:
Steuer an die Herrschaft.
vgl.
Herrenweinkauf.
Herrensteuer (II)
Erklärung:
von der Herrschaft eingehobene, für das Land (den Landesherrn) bestimmte Steuer.
- Belegtext:
geben kein steuer zur erhaltung des gerichtes, aber so man ein herrensteuer auflegt, steuern sie
Datierung: 1537
Fundstelle: JbMittelfrk. 56 (1909) 36
[weitere Angaben: hierher?]
- Belegtext:
die erste steuer [in Blaubeuren], so man die pfingst- oder herren-steuer zu nennen pflegt, jars vff pfingsten in der stadt angelegt vnd folgends durch e.f.g.
vnteruogt zu dero landschreiberei geliefert wird
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII 2 p. 113
Herrensteuer (III)
Erklärung:
von den Grundherrn zu zahlende Steuer.
- Belegtext:
dass beede guetter wegen der herrensteuer sollen in ein billigmässige aestimation gebracht werden
Datierung: 1629
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 184
- Datierung: 1698
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 252
Wort danach: Herrensteuerrest
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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