(Herrenstätte)
Erklärung:
Wohnstätte als dem Jüngsten aus der väterlichen Erbschaft zukommend.
sprachliche Erläuterung:
(oder Herdstätte?).
Wort danach: Herrensteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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