Wort davor: Herrenstandsperson

(Herrenstätte)
Erklärung: Wohnstätte als dem Jüngsten aus der väterlichen Erbschaft zukommend.
sprachliche Erläuterung: (oder Herdstätte?).

Wort danach: Herrensteuer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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