Wort davor: Herrenstandsgeschlecht
Herrenstandsperson
Erklärung:
Angehöriger des Herrenstandes.
- Belegtext:
demnach ist unser ... will ..., dass ... den grafen und herrnstandespersonen ... der ... titul ... "wohl-gebohrn" gegeben werde
Datierung: 16./17. Jh.
Fundstelle: CAustr. II 335
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- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
was aber die herren- und ritterstands-personen anlangt
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 35
- Belegtext:
also dass man in den kleidern ... die edlen, ja grafen und herrenstandts-personen von gemainen und privatpersonen nicht zu unterscheiden weiss
Datierung: 1654
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 244
- Belegtext:
dieses kloster (darein allein fürstliche, gräfliche und herrenstands-personen genommen worden)
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. III 11
- Datierung: 1737
Fundstelle: Moser,StaatsR. II 578
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1142
Wort danach: Herrenstätte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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