Wort davor: Herrenstandesdiplom
Herrenstandseinwohner
Erklärung:
Landeseinwohner, der Angehöriger des Herrenstandes ist.
- Belegtext:
wann deren einer mit tod abgienge soll ... eine ... person ... aus den herren- oder ritterstandsinwohnern dieses fürstenthums an dessen stadt erwehlet und in den landrecht ersetzt werden
Datierung: 1690
Fundstelle: Weingarten,Fasc. II 312
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Herrenstandsgeneration
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten