Wort davor: Herrenstand
Herrenstandesdiplom
- Belegtext:
denen, welche sich mit einem von den innlaendischen hofstellen, oder der reichskanzlei ausgefertigten, herrn- oder ritterstandesdiplome auszuweisen nicht vermoegen
Datierung: 1785
Fundstelle: HdbchÖstGes. IX 515
Wort danach: Herrenstandseinwohner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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