Wort davor: Herrenschatzung
Herrenschenk
Erklärung:
des Hamburger Rats.
- Belegtext:
[wer eine unbewegliche Sache übertragen will, muß] selbst, oder durch die verordneten procuratores, worunter auch der herren-schenk ist, solches öffentlich bezeugen
Datierung: 1767
Fundstelle: HambGSamml. IV 262
Wort danach: Herrenschenke
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