Wort davor: Herrenmessenzins
Herrenmonat
Erklärung:
Abgabe der Untertanen.
- Belegtext:
versprechen die unterthanen die zwölf doppelte herrn-monate, jeden einzelnen monat zu einhundert reichsthaler ..., künftig ohne widerrede zu entrichten
Datierung: 1804
Fundstelle: Scotti,Wied 256
Wort danach: Herrenmord
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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