Wort davor: Herrenmeistertum
Herrenmene
Herrenmene (I)
Erklärung:
Gespann zum herrschaftlichen Frondienst.
Herrenmene (II)
Erklärung:
herrschaftliches Gespann.
- Belegtext:
wird dem oberknecht bey der herrnmoehn hiemit anbefohlen, sogleich bei ... gefahr mit seinem ... wagen alsbald vor dem rathaus zu erscheinen
Datierung: 1731
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2155
Wort danach: Herrenmeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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