Wort davor: Herrenmautner
Herrenmeier
Erklärung:
wirtschaftlicher Verwaltungsbeamter eines Herrn oder von einem Herrn beliehener Meier.
- Belegtext:
so ein frempder mann ... zu B. zu wanen beghert, der soll [wenn der Meier von C. nicht vorhanden ist] die andern hernmeyer zu ersuchen haben
Datierung: 1571
Fundstelle: PublLux. 55 (1908) 155
- Belegtext:
sind auch die so genandte herrenmeyer in der vogtey ... verpflichtet, ... wollfuhren in pflichtdienst ohnentgeldlich zu stellen
Datierung: 1755
Fundstelle: Heckscher,VkHann. 215
Wort danach: Herrenmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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