Wort davor: Herrenlos
herrenlos
Erklärung:
ohne Herrn, Eigentümer.
herrenlos (I)
Erklärung:
von Personen, die keinen Herrn haben.
herrenlos (II)
Erklärung:
von Sachen, die in niemandes (leiblicher) Gewere stehen.
herrenlos (II 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
daer wert menich peert hereloos
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MnlWB. III 364
- Belegtext:
2 fl. A.F. ...von dreien ... wiesen, so bißhero herrenloß gelegen
Datierung: 1656
GießenUnivArch.
- Belegtext:
[Buchtitel:] Joh. Pfaffreuter, bona vacantia vulgo herrn-lose güter [Jena 1688]
- Belegtext:
herrnwerthe güter opponuntur denen herrenlosen, caducis
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 902
- Belegtext:
andere von anfang an herrenlose oder in der folge herrenlos gewordene sachen ... können ... in besitz genommen werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 16 § 7
- Belegtext:
herrenlose sachen gehören dem staat
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 713
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herrenlos (II 2)
Erklärung:
insbesondere im Deichrecht ein Deich, dessen Herr nicht ermittelt werden kann, oder auch schon ein zwischen zwei Kabeln unausgebessert und
unvertreten liegen gebliebenes Deichstück.
- Belegtext:
heft hirup de gogreue tho rechte gefraget, wen sich nu tho dröge, dat de naburen nicht könden tho hope langen dorch einen herlosen dieck, de dar twischen lege, wo de gogreue darby fahren schöle
Datierung: 1568
Fundstelle: Pufendorf IV 64
- Belegtext:
were idt ock, dat ein hernlos dick vorhanden und de naberen nedden und baven ehre füllen lenge dickes tho ehrem lande hedden, schal ein dickrecht gelegt ... werden
Datierung: 1579
Fundstelle: JbOldenb. 17 (1909) 20
- Fundstelle: Brunner,Fschr.1910 S. 789
- Fundstelle: Gierke,Fschr. 1911 1093
- Fundstelle: Gierke,DeichR. II 590
Wort danach: Herrenlosigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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