Wort davor: Herrenlos

herrenlos
Erklärung: ohne Herrn, Eigentümer.

herrenlos (I)
Erklärung: von Personen, die keinen Herrn haben.

herrenlos (II)
Erklärung: von Sachen, die in niemandes (leiblicher) Gewere stehen.

herrenlos (II 1)
Erklärung: allgemein.
herrenlos (II 2)
Erklärung: insbesondere im Deichrecht ein Deich, dessen Herr nicht ermittelt werden kann, oder auch schon ein zwischen zwei Kabeln unausgebessert und unvertreten liegen gebliebenes Deichstück.

Wort danach: Herrenlosigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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