Wort davor: Herrenländerei

Herrenlehen

Herrenlehen (I)
Erklärung: Lehen von einem (Fürsten oder) Herrn.

Herrenlehen (II)
Erklärung: bergrechtliches Nebenlehen, das dem Grundherrn beiderseits der Maßen des Finders zu selbständigem Abbau verliehen wird.

Wort danach: Herrenlehenpfründe

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