Wort davor: herreiten

herren

herren (I)
Erklärung: jemanden zum Herrn machen.
vgl. herrnen.

herren (I 1)
Erklärung: über einen Sache oder ein Recht.

herren (I 1 a)
Erklärung: durch Vertrag, womit Gewährleistungspflicht verbunden.
vgl. 2Herre.
herren (I 1 b)
Erklärung: durch Zwangsvollstreckung in den Besitz eines Gutes setzen.
herren (I 2)
Erklärung: durch Standeserhebung, adeln.
herren (II)
Erklärung: einen Herrn geben.

herren (II 1)
Erklärung: einem Lande einen Fürsten.
herren (II 2)
Erklärung: dem deichpflichtigen Lande und damit dem Deiche durch Zuweisung einen Deichherrn.
herren (II 3)
Erklärung: einem Menschen einen Leib- oder Schutzherrn.
herren (III)
Erklärung: reflexiv sich einen Herrn nehmen.
vgl. haupten (I).
herren (IV)
Erklärung: intransitiv Herr sein, herrschen.
herren (V)
Erklärung: im Deichrecht: sich als Deichherr bekennen.
herren (VI)
Erklärung: eine Klage, einen Anspruch (durch Beweis) auf jemanden bringen, beweisen.

Wort danach: Herrenacker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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