Wort davor: Herrenhäuer
Herrenhaus
Herrenhaus (I)
Erklärung:
Herrensitz, kleines Schloß.
Herrenhaus (II)
Erklärung:
städtisches privates Haus, Freihaus.
- Belegtext:
khainen außlander ... zolle ... in unserer statt Wienn herrn oder freiheußer zu khaufen nit gestattet werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 1 § 15
Herrenhaus (III)
Erklärung:
in den Niederlanden Haus, wo die Herren vom Regiment zur Beratung oder zu Gericht sitzen.
- Belegtext:
in sheeren huys legghen den principaele ende die borghen
Datierung: 1436
Fundstelle: CoutLooz III 402
Herrenhaus (IV)
Erklärung:
überhaupt ein der obrigkeitlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit gewidmetes Haus.
- Belegtext:
hehrehus [alte Zehntscheuer]
Fundstelle: Götze,Waldshut 49
- Belegtext:
herrenhaus [in Stuttgart mit verschiedenen Ämtern, auch peinliches Gericht]
Fundstelle: OA. Stadtdir. Stuttgart 129
Herrenhaus (V)
Erklärung:
Pfarrhaus, besonders das dem Pfarrer (I) eigentümliche im
Gegensatz zum Pfründhaus (I).
Herrenhaus (VI)
Erklärung:
dem Herrn zinsbares Haus.
- Belegtext:
geben sie jerlich ... von iczlichem herrnhausz 1 rouchhun
Datierung: 15. Jh.?
Fundstelle: WeimarRotB. 51
Faksimile
Herrenhaus (VII)
Erklärung:
Privatschule.
Wort danach: Herrenhaustochter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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