Wort davor: Herrenhäuer

Herrenhaus

Herrenhaus (I)
Erklärung: Herrensitz, kleines Schloß.

Herrenhaus (II)
Erklärung: städtisches privates Haus, Freihaus.
Herrenhaus (III)
Erklärung: in den Niederlanden Haus, wo die Herren vom Regiment zur Beratung oder zu Gericht sitzen.
Herrenhaus (IV)
Erklärung: überhaupt ein der obrigkeitlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit gewidmetes Haus.
Herrenhaus (V)
Erklärung: Pfarrhaus, besonders das dem Pfarrer (I) eigentümliche im Gegensatz zum Pfründhaus (I).
Herrenhaus (VI)
Erklärung: dem Herrn zinsbares Haus.
Herrenhaus (VII)
Erklärung: Privatschule.

Wort danach: Herrenhaustochter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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