Wort davor: Herrenhafer
Herrenhaft
Erklärung:
gerichtliche Haft?
- Belegtext:
demnach der herr inquisitor zum gerichtlichen erkanntnis gestellet hat, ob nit obgedachte St. zu apprehendiren und in herrenhaft zu bringen sei
Datierung: 1649
Fundstelle: MatStatNrhWestf. I 1 S. 469
Wort danach: Herrenhammel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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