Wort davor: Herrengünster
Herrengunstgerechtigkeit
Wortbildungshinweis: zu
Herrengunst (II 2).
- Belegtext:
dec[an] vnd c[onuent] ... verleihen dem ... H. G. ... den hof zu ainer recht veranlaithen freystifft- oder herrngonnstsgerechtigkhait, wie obern landts ze Bayrn recht ... ist
Datierung: 1649
Fundstelle: Indersdorf II 336 (nr. 2166)
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Wort danach: Herrengünstler
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