Wort davor: Herrengültwährung

Herrengunst

Herrengunst (I)
Erklärung: allgemein Gunst eines Herrn.
vgl. Herrenliebe.

Herrengunst (II)
Erklärung: Zustimmung des Grundherrn zur Beleihung mit einem Gut.

Herrengunst (II 1)
Erklärung: überhaupt.
Herrengunst (II 2)
Erklärung: insbesondere veranleitete Freistift.

Wort danach: Herrengünster

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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