Wort davor: Herrenguldensbuch

Herrengülte

Herrengülte (I)
Erklärung: an den Grundherrn gezahlter Zins, als Gülte unablösbar.
Wortbildungshinweis: zu 1Gülte (I 3 a).

Herrengülte (I 1)
Erklärung: allgemein.

Herrengülte (I 2)
Erklärung: Naturalabgabe.
Herrengülte (I 3)
Erklärung: Geldabgabe.
Herrengülte (I 4)
Erklärung: Zeit und Art der Leistung.
Herrengülte (I 5)
Erklärung: Pfandrecht und Zwangsvollstreckung zur Hereinbringung.
Herrengülte (I 6)
Erklärung: Bemessungsgrundlage für An- und Ableit.
vgl. Herrenzins (II).
Herrengülte (I 7)
Erklärung: Pfändung und Verpfändung von Herrengülte (I).
Herrengülte (I 8)
Erklärung: Besteuerung.
Herrengülte (I 9)
Erklärung: Grundlage für Rüstung.
Herrengülte (I 10)
Erklärung: ein Gut nach Herrengült anschlagen.
Herrengülte (II)
Erklärung: Schätzung der Naturalien, die dem (Grund-)Herrn überlassen werden oder zufließen, vor allem als Herrengülte (I).
vgl. Herrengeld (I).
Herrengülte (III)
Erklärung: Recht am bäuerlichen Grund, für den Herrengülte (I) bezahlt wird.

Wort danach: Herrengültpfund

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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