Wort davor: Herrenglocke
Herrengnade
Erklärung:
(widerrufliche) Grundbesitzüberlassung, dann ein solches Grundbesitzrecht (wohl Baumannsrecht oder Freistift) selbst.
vgl.
Herrengunst.
- Belegtext:
das sie sich ... freuntlichen verricht ... haben ... von wegen der pawrecht und herrengnad
Datierung: 1449
Fundstelle: MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 35
- Belegtext:
herren gnad verzeichen wir vns nit
Datierung: 1468
Fundstelle: Indersdorf I 390 (nr. 973)
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- Belegtext:
sy möchten auch ettwo an ainen haubtman ... sölichs ze wenntten begern, der irer freyhaitt und herrngenad nicht enweste
Datierung: 1484
Fundstelle: StraubingUB. 406
- Belegtext:
hierauf verzeiht er sich benanter stifft vnd herren genad auf berürtem hof
Datierung: 1494?
Fundstelle: Indersdorf II 197 (nr. 1623)
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- Belegtext:
wo ain armer man sein anlayt, gullt und diennst trewlich betzalt, daz man sy alßdann ir herrngnad und paurecht versetz(en) und verkauffen lassen soll
Datierung: 1523
Fundstelle: ActaTir. III 30
- Belegtext:
wer ainem abkauft sein herrngnadt und paumansrecht ..., der ist der herrschaft ... umb daß wandl ... verfallen
Datierung: 1625
Fundstelle: ÖW. I 37
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- Belegtext:
wer ... vermaint erb, herrngnad und paurecht, leibgeding, freistüft oder andere gerechtigkait ... ze haben ..., der selb soll ... clagen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 5
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- Fundstelle: Schmeller2 I 1725
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Fundstelle: Schmeller2 II 32
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1488
- Fundstelle: Unger,SteirWsch. 343
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: Herrengoldschmied
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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