Wort davor: Herrengenosse

Herrengericht
Erklärung: großes Gericht unter Vorsitz des Herrn oder seines Vertreters, mitunter unterschieden von dem Rügegericht (I).

Wort danach: Herrengerichtstag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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