Wort davor: Herrengefälle

Herrengeld
vgl. Herrengefälle, Herrenkreuzer, Herrenpfennig, Herrenrecht (II), Herrenrente, Herrenschaft, Herrenschatz, Herrenschatzung, Herrenzins.

Herrengeld (I)
Erklärung: Geldwährung auf Grund der herrschaftlichen Gefälle, deren Wert gegenüber dem sonstigen Geld geringer veranschlagt wird.
vgl. Herrengülte (I).
Herrengeld (II)
Erklärung: Gebühr an die Obrigkeit für Aufnahme in eine Zunft.
Herrengeld (III)
Erklärung: durch den Landesherrn geschlagenes Geld.
Herrengeld (IV)
Erklärung: Steuer zur Unterhaltung des Ortsgeistlichen.
Herrengeld (V)
Erklärung: Handgeld bei Werbung für einen Herrn.
Herrengeld (VI)
Erklärung: Zugabe zum Lohn der Dienstboten.

Wort danach: Herrengeleite

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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