Wort davor: Herrengebühr

Herrengedinge
Erklärung: Gericht, ursprünglich ungebotenes Ding in einer Herrschaft.
vgl. Ehehaftding (I), Herrendingtag, Herrenverding.

Wort danach: herrengedinglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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