Wort davor: Herrengarten

Herrengebot

Herrengebot (I)
Erklärung: Gebot eines Herrn, der Herrschaft, der Ratsherren.

Herrengebot (I 1)
Erklärung: allgemein.

Herrengebot (I 2)
Erklärung: insbesondere in Worms eine vom Rat berufene Versammlung der Zunftmeister und hundert erwählter Zunftmitglieder.
Herrengebot (I 3)
Erklärung: insbesondere eine Zunftversammlung, die entweder zu Quatember (Fronfasten) oder die auf Veranlassung des Rats (oder Stadtherrn) gehalten wurde.
Herrengebot (II)
Erklärung: insbesondere als Fall echter Not.

Wort danach: Herrengebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten