Wort davor: Herrengarten
Herrengebot
Herrengebot (I)
Erklärung:
Gebot eines Herrn, der Herrschaft, der Ratsherren.
Herrengebot (I 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
die so die gemein glocken vnd herren gepott versäumen
Datierung: 1558
Fundstelle: Niederrad 217
- Belegtext:
wegen der neuen kinderlins gartten soll herrengebot gemacht ... werden, dass sich die jungen des hinauslauffens endthalten
Datierung: 1618
Fundstelle: ChrKaiserslautern 114
- Belegtext:
herrengebot mandatum magistratus, edictum principis
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 180
- Belegtext:
schlägereyen über herren- und friedgebott
Datierung: 1736
Fundstelle: Reyscher,Stat. 143
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Herrengebot (I 2)
Erklärung:
insbesondere in Worms eine vom Rat berufene Versammlung der Zunftmeister und hundert erwählter Zunftmitglieder.
- Belegtext:
uf assumptionis Mariae hat man ein herren gebot und verkündet der gemeine eine new reformation
Datierung: 1499
Fundstelle: WormsRef. 38
Herrengebot (I 3)
Erklärung:
insbesondere eine Zunftversammlung, die entweder zu Quatember (Fronfasten) oder die auf Veranlassung des Rats (oder Stadtherrn) gehalten wurde.
- Belegtext:
wan man auch eyn gemeyn herrengebot hait
Datierung: 1471
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 220
- Belegtext:
wan die meistere bescheiden werden, von des rats wegen eyn herrengebott zu machen
Datierung: 1476
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 82
- Belegtext:
wan forthin solche herrengebot beym aid und fünf schillingen uf den zünften bescheen
Datierung: 1584
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 224
- Belegtext:
alle meister uff die stub zum herrngepott verpieten
Datierung: 1588
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 75
- Belegtext:
das ... in den zunften kein gebott von mins ... hern wegen, herngebott genant, noch sunst einich ander zunftgebott ... under inen gemacht wurde
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NArchHeidelb. 10 (1913) 34
- Belegtext:
das man ein aid-, herren- oder einiggebot machen würde
Datierung: 1600
Fundstelle: HeidelbStR. 1123
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Herrengebot (II)
Erklärung:
insbesondere als Fall echter Not.
- Belegtext:
brant, rouf, hailslacht, misgewas, herennoit, herengebot
Datierung: 1469
Fundstelle: SPantaleonUrb. 326
- Belegtext:
wir achten ouch für eehaftig not, wann ein herren not, das ist herren gebott ... hindert
Datierung: 1503
Fundstelle: FreiburgÜStB. 64
- Belegtext:
wan ainer mit gotsgwallt beladen oder sünst in herrn gebot ist
Datierung: 1519
Fundstelle: ActaTir. III 12
- Belegtext:
es hinder dann inne leibsnoth und herrengebott
Datierung: 1591
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 139
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
mach sych doch ein jeder geschworn der boeßen, hern gebots, libsnoit, bettgancks halber ... entredden
Region/Autor/Textsorte:
Jülich
Fundstelle: GrW. II 730
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Herrengebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten