Wort davor: Herrenfuhre

Herrengabe

Herrengabe (I)
Erklärung: Abgabe an die Herrschaft.
vgl. Herrengift.

Herrengabe (II)
Erklärung: Geschenk eines Herrn.
vgl. Herrengeschenk.

Wort danach: Herrengarten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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