Wort davor: Herrenfogte

Herrenforderung
Erklärung: Anspruch auf eine dem Grund- oder Leibherrn zustehende Leistung.

Herrenforderung (I)
Erklärung: Begriff.

Herrenforderung (II)
Erklärung: Behandlung im Verfahren.
vgl. Herrenanforderung.

Wort danach: Herrenförster

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten