Wort davor: Herrenfisch
Herrenfischer
Erklärung:
herrschaftlicher Fischer.
vgl.
Hoffischer.
- Belegtext:
H.H.O., hernfischer
Datierung: 1588
Fundstelle: NArchHeidelb. 1 (1890) 47
- Belegtext:
gleichwie der herrenfischer sich enthalten solle, in den denen gemeinden zustehenden bächen zu fischen
Datierung: 1711
Fundstelle: PfalzForstO. 119
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1487
Wort danach: Herrenfloß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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