Wort davor: Herrenfeuer

Herrenfisch
Erklärung: Fisch, der zur Ablieferung an die Herrschaft bestimmt ist.
vgl. Hoffisch.

Wort danach: Herrenfischer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten