Wort davor: Herrenbrüchte
(Herrenbuße)
Erklärung:
an die Herrschaft fallende Geldstrafe.
vgl.
Herrenbrüche.
- Belegtext:
mach ... mit recht vor die zense und herren boesze verhandelt werden
Datierung: 1537
Fundstelle: LuxembW. 366
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- Belegtext:
bey verwirkung der hernbousz
Datierung: 1594
Fundstelle: LuxembW. 541
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- Belegtext:
mit abtragh kosten vnd herrn bauß
Datierung: 1614
Fundstelle: TrierChr. 10 (1914) 159
- Datierung: 1629
Fundstelle: HitzigAnn.3 16 (1841) 242
Wort danach: Herrendieb
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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