Wort davor: Herrenbrief

Herrenbrot

Herrenbrot (I)
Erklärung: feines, weißes Brot.

Herrenbrot (II)
Erklärung: vom Stadtrat zur Verteilung gebrachtes Brot.
Herrenbrot (III)
Erklärung: vom Herrn bezogener Unterhalt.

Wort danach: Herrenbrüche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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