Wort davor: Herrenbitte
Herrenblock
- Belegtext:
beide meyne gn.h. ... haben vff der Murg das recht nach vermög der holzgewerbsordnung, was blochs zu kurz oder zu kleyn sei, und den model nit behalten, ... gehört es beiden v.g.h. gemeinlich zu vnd heyßt man es ein herrebloch
Datierung: 1505
Fundstelle: Renner,Murgflößerei 42
Wort danach: Herrenbord
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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