Wort davor: Herrenbauer

Herrenbaum
Erklärung: "Bezeichnung einer Grundleistung, die in Ablieferung von Baumstämmen zu Bauholz bestand" Unger,SteirWsch. 343.

Wort danach: Herrenbauweingarten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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